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BMF / FFG

FFG Forschungsprämie (14 %)

Steuerliche Förderung: 14 % der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung werden über FinanzOnline rückerstattet.

Zuletzt geprüft: Offizielle Quelle: ffg.at ↗

Angaben ohne Gewähr und auf Basis öffentlich verfügbarer Programminformationen. Förderhöhen, Quoten und Bedingungen ändern sich laufend – verbindlich sind ausschließlich die Angaben des Fördergebers.

Zuschusspotenzial

14 % der F&E-Aufwendungen als steuerliche Prämie

Förderregion

Österreich

Für wen

Startup, KMU, Wachstum, Einzelperson, Kleinstunternehmen, Großunternehmen

Schwerpunkte

Forschung & Entwicklung, Innovation, Software, KI

Was wird gefördert?

Die Forschungsprämie ist keine klassische Förderung, sondern ein steuerliches Instrument – und gerade deshalb für viele Unternehmen der niederschwelligste Weg, F&E-Aufwand teilweise zurückzuholen.

Das FFG Forschungsprämie (14 %) richtet sich an betriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Innovation, Software und KI. Gefördert werden Tätigkeiten, mit denen Unternehmen gezielt neues technisches Wissen schaffen oder bestehende Verfahren über den aktuellen Stand der Technik hinaus weiterentwickeln – also Arbeiten mit offenem technischem Ausgang statt planbarer Standardumsetzung.

Maßgeblich ist die saubere Abgrenzung der F&E-Tätigkeiten von der laufenden Routineentwicklung. 14 % der F&E-Aufwendungen als steuerliche Prämie. Je klarer Aufwände, Versuchsreihen und der angestrebte Erkenntnisgewinn dokumentiert sind, desto belastbarer fällt die Förderung aus.

Für wen eignet sich das Programm?

Das FFG Forschungsprämie (14 %) eignet sich besonders für Einzelperson, Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen. Bezogen auf die Unternehmensphase adressiert es vor allem Vorhaben in den Phasen Startup, KMU und Wachstum. Das Programm steht österreichweit offen. Damit ist klar umrissen, welche Antragstellerinnen und Antragsteller das Programm im Blick hat – von der passenden Unternehmensgröße bis zur Entwicklungsphase des Vorhabens.

Vergeben wird die Förderung von der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), einer etablierten österreichischen Förderstelle. Ob Ihr konkretes Projekt tatsächlich in den Förderrahmen passt, hängt neben Größe und Phase auch von Thema, Innovationsgehalt und Budget ab – genau diese Passung prüfen Sie mit dem GrantSmarter Förder-Check in wenigen Minuten.

Voraussetzungen

  • Ein F&E-Anteil bzw. erkennbares technisches Risiko ist erforderlich.

Typische Projekte

Die folgenden Projektideen veranschaulichen, welche Vorhaben typischerweise zum FFG Forschungsprämie (14 %) passen. Sie dienen als Orientierung – maßgeblich ist immer die konkrete Ausgestaltung (Förderrahmen: 14 % der F&E-Aufwendungen als steuerliche Prämie):

  • die experimentelle Erprobung eines neuen technischen Verfahrens mit offenem Ausgang
  • die Markteinführung einer nutzerzentrierten Produkt- oder Serviceinnovation
  • die Neuentwicklung einer Softwareplattform mit technisch anspruchsvoller Architektur

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. 1

    F&E-Aufwendungen erfassen

    Die im Wirtschaftsjahr angefallenen Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung vollständig zusammenstellen.

  2. 2

    F&E sauber abgrenzen

    Forschungstätigkeiten klar von Routineentwicklung trennen und die Projektbeschreibung vorbereiten. F&E-Aufwendungen erfassen und die Projektbeschreibung für FinanzOnline strukturieren.

  3. 3

    Jahresgutachten der FFG anfordern

    Über FinanzOnline das FFG-Jahresgutachten zur eigenbetrieblichen F&E beantragen.

  4. 4

    Prämie über FinanzOnline beantragen

    Den Antrag auf die 14 % Forschungsprämie mit Bemessungsgrundlage über FinanzOnline einreichen.

  5. 5

    Gutschrift am Steuerkonto

    Nach positiver Prüfung wird die Prämie dem Abgabenkonto gutgeschrieben.

Praxis-Hinweis

Der häufigste Knackpunkt ist die Dokumentation: Wer F&E-Stunden und -Kosten unterjährig sauber erfasst, hat es beim FFG-Jahresgutachten deutlich leichter.

Was Sie für eine starke Einreichung brauchen

  • F&E-Tätigkeiten von Routineentwicklung abgrenzen
  • Projektbeschreibung für das FFG-Gutachten vorbereiten

Häufige Gründe für eine Ablehnung

  • Das technische Risiko bzw. der F&E-Anteil ist nicht klar von planbarer Routineentwicklung abgegrenzt.
  • Der Antrag wird zu spät gestellt: Wird das Projekt vor der Einreichung begonnen, ist die Förderung in der Regel ausgeschlossen.
  • Die förderbaren Kosten sind nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt oder nicht belegt.
  • Das Projekt passt nicht sauber zur Zielgruppe oder zum Förderrahmen (Einzelperson, Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen).
  • Wesentliche Punkte fehlen: f&E-Tätigkeiten von Routineentwicklung abgrenzen wurde im Antrag nicht ausgearbeitet.
  • Wesentliche Punkte fehlen: projektbeschreibung für das FFG-Gutachten vorbereiten wurde im Antrag nicht ausgearbeitet.

Ihr nächster Schritt

F&E-Aufwendungen erfassen und die Projektbeschreibung für FinanzOnline strukturieren.

Welche Alternativen gibt es?

Diese Programme sind thematisch oder über die Förderstelle verwandt und können je nach Vorhaben eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein:

FFG Basisprogramm

FFG · gleiche Förderstelle, Schwerpunkt Forschung & Entwicklung, Innovation, Software und KI

Themenoffene Förderung für betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit erkennbarem technischem Risiko und Innovationsgehalt.

typisch ~50 % der Kosten (bis zu 70 % für Startups), Zuschuss + günstiges Darlehen; Projektvolumen bis 3 Mio. €

FFG Kleinprojekt

FFG · gleiche Förderstelle, Schwerpunkt Forschung & Entwicklung, Innovation, Software und KI

Niederschwelliger Einstieg in die FFG-Forschungsförderung für kompakte F&E-Vorhaben mit überschaubarem Budget.

bis zu € 88.500 · bis zu 60 % der Kosten (Kleinunternehmen inkl. Kooperation), max. 88.500 €

FFG Impact Innovation

FFG · gleiche Förderstelle, Schwerpunkt Innovation und Software

Förderung für nicht-technische bzw. nutzerzentrierte Innovationen – auch ohne klassischen F&E-Anteil.

bis zu € 75.000 · 50 % der Kosten, max. 75.000 € Zuschuss

FFG Impact Innovation Social

FFG · gleiche Förderstelle, Schwerpunkt Innovation und Software

Variante von Impact Innovation speziell für soziale Innovationen: Vorhaben, die ein konkretes gesellschaftliches oder soziales Problem lösen – auch ohne klassischen F&E-Anteil.

bis zu € 105.000 · 70 % der Kosten, max. 105.000 € Zuschuss (De-minimis)

Weiterführende Themen & Programme

Vertiefen Sie verwandte Förderthemen oder sehen Sie sich weitere Programme der Förderstelle an:

Häufige Fragen zum FFG Forschungsprämie (14 %)

Wie hoch ist die Förderung beim FFG Forschungsprämie (14 %)?

14 % der F&E-Aufwendungen als steuerliche Prämie.

Wer ist für das FFG Forschungsprämie (14 %) förderfähig?

Geeignet u. a. für: Startup, KMU, Wachstum, Einzelperson, Kleinstunternehmen, Großunternehmen. Themenschwerpunkte: Forschung & Entwicklung, Innovation, Software, KI. Förderregion: Österreich.

Welche Voraussetzungen gelten beim FFG Forschungsprämie (14 %)?

Ein F&E-Anteil bzw. erkennbares technisches Risiko ist erforderlich. Vor der Einreichung sollten Sie klären: F&E-Tätigkeiten von Routineentwicklung abgrenzen; Projektbeschreibung für das FFG-Gutachten vorbereiten.