FFG Basisprogramm
FFG
Themenoffene Förderung für betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit erkennbarem technischem Risiko und Innovationsgehalt.
bis zu € 500.000 · typisch 25–50 % der förderbaren Kosten, Zuschuss + günstiges Darlehen
Softwareentwicklung lässt sich in Österreich je nach Ausrichtung unterschiedlich fördern – als Forschungs- und Entwicklungsprojekt, als Digitalisierungsvorhaben oder als technologieorientierte Gründung.
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Software-Förderung ist kein eigenes Programm, sondern ein Sammelbegriff: Softwareprojekte werden je nach Charakter über unterschiedliche Schienen gefördert. Steht die technische Neuheit im Vordergrund, greift die Forschungs- und Entwicklungsförderung; geht es um die betriebliche Umsetzung, die Digitalisierungsförderung; bei innovativen Gründungen die Startup-Förderung. Maßgeblich ist, ob eine echte Neuentwicklung mit technischem Risiko vorliegt oder Standardsoftware eingeführt wird.
Profitieren können Softwarehäuser und Tech-Startups, die eigene Produkte entwickeln, ebenso wie Unternehmen anderer Branchen, die Software für neue Prozesse oder Geschäftsmodelle entwickeln lassen. Für reine Anwender, die fertige Lösungen einführen, ist eher die Digitalisierungsförderung relevant.
Für anspruchsvolle Eigenentwicklungen kommen Projektförderungen und die Forschungsprämie infrage, für kompakte Vorhaben Kleinprojektförderungen. Geht es um Einführung und Anpassung bestehender Software, greifen Digitalisierungszuschüsse. Für innovative Software-Gründungen gibt es zusätzlich Frühphasen-Zuschüsse.
Die FFG ist erste Adresse für Software-F&E und Forschungsprämie, die aws für Software-Startups und Digitalisierungszuschüsse. Für Wiener Betriebe kommt die Wirtschaftsagentur Wien hinzu. Welche Stelle passt, hängt vom Neuheitsgrad und der Phase des Vorhabens ab.
Die zentrale Frage bei Software-Förderungen ist die Abgrenzung zwischen förderfähiger Entwicklung und nicht förderfähiger Routine. Als Forschung und Entwicklung gilt Softwareentwicklung dann, wenn ein technischer Fortschritt angestrebt wird, dessen Erreichbarkeit zu Projektbeginn unsicher ist – etwa neue Algorithmen, Architekturen oder die erstmalige Lösung eines bislang ungelösten technischen Problems. Reines Customizing, das Zusammenfügen bekannter Komponenten oder die Umsetzung klar spezifizierter Anforderungen zählen nicht dazu. Für den Antrag empfiehlt es sich, die offenen technischen Fragen, die geplanten Experimente und die Abgrenzung zum Stand der Technik ausdrücklich zu beschreiben – das ist der häufigste Knackpunkt bei der Begutachtung von Softwareprojekten.
| Programm | Förderstelle | Zielgruppe | Förderhöhe |
|---|---|---|---|
| FFG Basisprogramm | FFG | Startup, KMU, Wachstum und Kleinstunternehmen | bis zu € 500.000 · typisch 25–50 % der förderbaren Kosten, Zuschuss + günstiges Darlehen |
| FFG Kleinprojekt | FFG | Gründung, Startup, KMU und Einzelperson | bis zu € 75.000 · bis zu 80 % der Kosten bei kleinen F&E-Projekten |
| FFG Impact Innovation | FFG | Idee, Gründung, Startup und KMU | bis zu € 100.000 · bis zu 80 %, max. 100.000 € Zuschuss |
| FFG Forschungsprämie (14 %) | BMF / FFG | Startup, KMU, Wachstum und Einzelperson | 14 % der F&E-Aufwendungen als steuerliche Prämie |
| aws Preseed – Innovative Solutions | aws | Idee, Gründung, Einzelperson und Kleinstunternehmen | bis zu € 89.000 · Zuschuss bis zu 89.000 € in der frühen Phase |
| aws Seedfinancing | aws | Gründung, Startup, Kleinstunternehmen und KMU | bis zu € 800.000 · Zuschuss bis zu 800.000 € für technologieorientierte Startups |
| aws Digitalisierung | aws | KMU, Wachstum und Kleinstunternehmen | bis zu € 200.000 · Zuschuss zu Digitalisierungs- und Investitionsvorhaben |
| KMU.DIGITAL | BMAW / WKO | Gründung, KMU, Wachstum und Einzelperson | bis zu € 9.000 · geförderte Beratung & Umsetzung, bis zu 9.000 € |
| Wirtschaftsagentur Wien – Innovation | Wirtschaftsagentur Wien | Startup, KMU, Wachstum und Kleinstunternehmen | bis zu € 200.000 · Zuschuss je nach Calls, häufig bis zu 200.000 € |
| Wirtschaftsagentur Wien – Digitalisierung | Wirtschaftsagentur Wien | Gründung, Startup, KMU und Einzelperson | bis zu € 10.000 · Zuschuss zu Digitalisierungsprojekten Wiener Betriebe |
FFG
Themenoffene Förderung für betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit erkennbarem technischem Risiko und Innovationsgehalt.
bis zu € 500.000 · typisch 25–50 % der förderbaren Kosten, Zuschuss + günstiges Darlehen
FFG
Niederschwelliger Einstieg in die FFG-Forschungsförderung für kompakte F&E-Vorhaben mit überschaubarem Budget.
bis zu € 75.000 · bis zu 80 % der Kosten bei kleinen F&E-Projekten
FFG
Förderung für nicht-technische bzw. nutzerzentrierte Innovationen – auch ohne klassischen F&E-Anteil.
bis zu € 100.000 · bis zu 80 %, max. 100.000 € Zuschuss
BMF / FFG
Steuerliche Förderung: 14 % der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung werden über FinanzOnline rückerstattet.
14 % der F&E-Aufwendungen als steuerliche Prämie
aws
Frühphasen-Zuschuss für innovative, technologieorientierte Gründungsvorhaben vor der Marktreife.
bis zu € 89.000 · Zuschuss bis zu 89.000 € in der frühen Phase
aws
Förderung für technologieorientierte Startups beim Aufbau und der Markteinführung ihres innovativen Produkts.
bis zu € 800.000 · Zuschuss bis zu 800.000 € für technologieorientierte Startups
aws
Unterstützung für KMU bei der digitalen Transformation, etwa neuer Software, Automatisierung oder digitaler Geschäftsprozesse.
bis zu € 200.000 · Zuschuss zu Digitalisierungs- und Investitionsvorhaben
BMAW / WKO
Förderung von Beratungs- und Umsetzungsleistungen rund um die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen.
bis zu € 9.000 · geförderte Beratung & Umsetzung, bis zu 9.000 €
Wirtschaftsagentur Wien
Regionale Förderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen mit Standort in Wien.
bis zu € 200.000 · Zuschuss je nach Calls, häufig bis zu 200.000 €
Wirtschaftsagentur Wien
Förderung von Digitalisierungsvorhaben für Unternehmen mit Standort in Wien – von Online-Shops bis zu digitalen Prozessen.
bis zu € 10.000 · Zuschuss zu Digitalisierungsprojekten Wiener Betriebe
Mehr zu den relevanten Förderstellen und ihrem gesamten Programmangebot:
Ja, sofern das Projekt eine echte Neuentwicklung mit technischem Risiko oder einen klaren Digitalisierungs- bzw. Innovationsnutzen aufweist. Reine Routineprogrammierung oder das Einführen von Standardsoftware ohne Entwicklungsanteil ist in der Forschungsförderung dagegen kaum förderfähig.
Für frühe, technologieorientierte SaaS-Gründungen eignen sich Frühphasen-Zuschüsse; bei erheblichem Entwicklungsrisiko zusätzlich FFG-Projektförderungen und die Forschungsprämie. Für Wachstum und Markteinführung gibt es eigene Wachstumsfinanzierungen.
Die Einführung fertiger Software fällt nicht unter die Forschungsförderung, kann aber als Digitalisierungsvorhaben förderfähig sein – etwa, wenn dadurch Prozesse automatisiert oder digitalisiert werden.
Softwareentwicklung gilt dann als F&E, wenn sie auf einen technischen Fortschritt abzielt, dessen Erreichbarkeit zu Beginn unsicher ist – etwa neue Algorithmen, Architekturen oder Verfahren. Die Abgrenzung zur Routineentwicklung ist für den Antrag zentral.
Das hängt von der gewählten Schiene ab: Projektförderungen liegen je nach Antragsteller meist zwischen rund 25 % und 80 % der Kosten, die Forschungsprämie bei 14 %, Digitalisierungszuschüsse und Frühphasen-Zuschüsse je nach Programm mit eigenen Obergrenzen.