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FFG

FFG Impact Innovation Social

Variante von Impact Innovation speziell für soziale Innovationen: Vorhaben, die ein konkretes gesellschaftliches oder soziales Problem lösen – auch ohne klassischen F&E-Anteil.

Zuletzt geprüft: Offizielle Quelle: ffg.at ↗

Angaben ohne Gewähr und auf Basis öffentlich verfügbarer Programminformationen. Förderhöhen, Quoten und Bedingungen ändern sich laufend – verbindlich sind ausschließlich die Angaben des Fördergebers.

Zuschusspotenzial

bis zu € 105.000 · 70 % der Kosten, max. 105.000 € Zuschuss (De-minimis)

Förderregion

Österreich

Für wen

Idee, Gründung, Startup, KMU, Einzelperson, Kleinstunternehmen, Großunternehmen

Schwerpunkte

Innovation, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Software

Was wird gefördert?

Impact Innovation Social richtet sich an Vorhaben mit ausdrücklich gesellschaftlichem Ziel – und fördert diese mit einer höheren Quote als die Standardvariante, weil der Nutzen hier nicht am Markt, sondern an der sozialen Wirkung gemessen wird.

Das FFG Impact Innovation Social fördert Innovationsvorhaben in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Software – auch ohne klassischen Forschungsanteil. Im Vordergrund steht der Innovationsgehalt: ein neues oder deutlich verbessertes Produkt, eine Dienstleistung, ein Prozess oder ein Geschäftsmodell mit klarem Nutzen für eine konkrete Zielgruppe.

Damit eignet sich das Programm auch für nutzerzentrierte und nicht-technische Innovationen, die ihren Wert vor allem aus Neuheit, Umsetzung und Marktwirkung ziehen. bis zu € 105.000 · 70 % der Kosten, max. 105.000 € Zuschuss (De-minimis). Gefördert werden die zur Umsetzung des Innovationsschritts erforderlichen Aktivitäten und Kosten.

Für wen eignet sich das Programm?

Das FFG Impact Innovation Social eignet sich besonders für Einzelperson, Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen. Bezogen auf die Unternehmensphase adressiert es vor allem Vorhaben in den Phasen Idee, Gründung, Startup und KMU. Das Programm steht österreichweit offen. Damit ist klar umrissen, welche Antragstellerinnen und Antragsteller das Programm im Blick hat – von der passenden Unternehmensgröße bis zur Entwicklungsphase des Vorhabens.

Vergeben wird die Förderung von der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), einer etablierten österreichischen Förderstelle. Ob Ihr konkretes Projekt tatsächlich in den Förderrahmen passt, hängt neben Größe und Phase auch von Thema, Innovationsgehalt und Budget ab – genau diese Passung prüfen Sie mit dem GrantSmarter Förder-Check in wenigen Minuten.

Voraussetzungen

  • Ein klarer Innovationscharakter wird vorausgesetzt.

Typische Projekte

Die folgenden Projektideen veranschaulichen, welche Vorhaben typischerweise zum FFG Impact Innovation Social passen. Sie dienen als Orientierung – maßgeblich ist immer die konkrete Ausgestaltung (Förderrahmen: bis zu € 105.000 · 70 % der Kosten, max. 105.000 € Zuschuss (De-minimis)):

  • die Markteinführung einer nutzerzentrierten Produkt- oder Serviceinnovation
  • eine Investition in energieeffiziente Anlagen oder Maschinen
  • die Einführung einer durchgängigen Software zur Automatisierung manueller Prozesse

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. 1

    Förderfähigkeit & Programm klären

    Prüfen, ob Thema, Phase und Innovationsgehalt zum Programm passen – idealerweise vor Projektbeginn.

  2. 2

    Projekt strukturieren

    Vorhaben in Arbeitspakete, Zeit- und Kostenplan gliedern. Das gesellschaftliche Problem, die Zielgruppe und den geplanten Lösungsweg in wenigen Sätzen festhalten.

  3. 3

    Antrag im FFG eCall anlegen

    Das Projekt im FFG-Portal (eCall) erfassen und die geforderten Angaben ausfüllen.

  4. 4

    Projektbeschreibung einreichen

    Technisches Risiko, Neuheit und Verwertung nachvollziehbar darlegen und einreichen.

  5. 5

    Begutachtung abwarten

    Die FFG bewertet Innovationsgehalt, technische Qualität und Wirtschaftlichkeit.

  6. 6

    Fördervertrag & Umsetzung

    Bei Zusage Fördervertrag abschließen und die Berichts- und Abrechnungspflichten einhalten.

Praxis-Hinweis

Weil die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt wird, lohnt sich vorab ein Blick auf bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen der letzten Jahre, um den Rahmen nicht zu überschreiten.

Was Sie für eine starke Einreichung brauchen

  • das adressierte gesellschaftliche Problem und die angestrebte Wirkung klar benennen
  • relevante Betroffene und Stakeholder in den Innovationsprozess einbinden

Häufige Gründe für eine Ablehnung

  • Der Innovationsgehalt und die Abgrenzung zum Stand der Technik bleiben zu vage.
  • Der Antrag wird zu spät gestellt: Wird das Projekt vor der Einreichung begonnen, ist die Förderung in der Regel ausgeschlossen.
  • Die förderbaren Kosten sind nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt oder nicht belegt.
  • Das Projekt passt nicht sauber zur Zielgruppe oder zum Förderrahmen (Einzelperson, Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen).
  • Wesentliche Punkte fehlen: das adressierte gesellschaftliche Problem und die angestrebte Wirkung klar benennen wurde im Antrag nicht ausgearbeitet.
  • Wesentliche Punkte fehlen: relevante Betroffene und Stakeholder in den Innovationsprozess einbinden wurde im Antrag nicht ausgearbeitet.

Ihr nächster Schritt

Das gesellschaftliche Problem, die Zielgruppe und den geplanten Lösungsweg in wenigen Sätzen festhalten.

Welche Alternativen gibt es?

Diese Programme sind thematisch oder über die Förderstelle verwandt und können je nach Vorhaben eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein:

FFG Impact Innovation

FFG · gleiche Förderstelle, Schwerpunkt Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Software

Förderung für nicht-technische bzw. nutzerzentrierte Innovationen – auch ohne klassischen F&E-Anteil.

bis zu € 75.000 · 50 % der Kosten, max. 75.000 € Zuschuss

FFG Kleinprojekt

FFG · gleiche Förderstelle, Schwerpunkt Innovation, Software und Digitalisierung

Niederschwelliger Einstieg in die FFG-Forschungsförderung für kompakte F&E-Vorhaben mit überschaubarem Budget.

bis zu € 88.500 · bis zu 60 % der Kosten (Kleinunternehmen inkl. Kooperation), max. 88.500 €

FFG Basisprogramm

FFG · gleiche Förderstelle, Schwerpunkt Innovation und Software

Themenoffene Förderung für betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit erkennbarem technischem Risiko und Innovationsgehalt.

typisch ~50 % der Kosten (bis zu 70 % für Startups), Zuschuss + günstiges Darlehen; Projektvolumen bis 3 Mio. €

FFG Forschungsprämie (14 %)

BMF / FFG · gleiche Förderstelle, Schwerpunkt Innovation und Software

Steuerliche Förderung: 14 % der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung werden über FinanzOnline rückerstattet.

14 % der F&E-Aufwendungen als steuerliche Prämie

Weiterführende Themen & Programme

Vertiefen Sie verwandte Förderthemen oder sehen Sie sich weitere Programme der Förderstelle an:

Häufige Fragen zum FFG Impact Innovation Social

Wie hoch ist die Förderung beim FFG Impact Innovation Social?

bis zu € 105.000 · 70 % der Kosten, max. 105.000 € Zuschuss (De-minimis).

Wer ist für das FFG Impact Innovation Social förderfähig?

Geeignet u. a. für: Idee, Gründung, Startup, KMU, Einzelperson, Kleinstunternehmen, Großunternehmen. Themenschwerpunkte: Innovation, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Software. Förderregion: Österreich.

Welche Voraussetzungen gelten beim FFG Impact Innovation Social?

Ein klarer Innovationscharakter wird vorausgesetzt. Vor der Einreichung sollten Sie klären: das adressierte gesellschaftliche Problem und die angestrebte Wirkung klar benennen; relevante Betroffene und Stakeholder in den Innovationsprozess einbinden.