FFG Impact Innovation
FFG
Förderung für nicht-technische bzw. nutzerzentrierte Innovationen – auch ohne klassischen F&E-Anteil.
bis zu € 100.000 · bis zu 80 %, max. 100.000 € Zuschuss
Betriebliche Maßnahmen mit Umweltnutzen – etwa Energieeffizienz oder erneuerbare Energie – sind in Österreich über Investitionsförderungen wie die Umweltförderung im Betrieb (UFI) förderbar.
Zuletzt geprüft:
Umweltförderung unterstützt Investitionen, die einen messbaren ökologischen Nutzen bringen – etwa geringeren Energieverbrauch, weniger Emissionen oder den Umstieg auf erneuerbare Energie. Im Vordergrund steht nicht das technische Risiko, sondern der konkrete Umwelteffekt der Maßnahme. Daneben adressieren Innovationsprogramme nachhaltige, neuartige Lösungen mit Entwicklungscharakter.
Profitieren können Betriebe jeder Größe, die in umweltrelevante Anlagen oder Prozesse investieren – vom Kleinbetrieb, der auf effiziente Technik umstellt, bis zum Industrieunternehmen mit größeren Energieeinsparprojekten. Maßgeblich ist der nachweisbare Umweltnutzen, nicht die Branche.
Typisch sind Investitionszuschüsse, deren Höhe sich am Umweltnutzen der Maßnahme orientiert – etwa an der eingesparten Energie oder den vermiedenen Emissionen. Hat ein nachhaltiges Vorhaben echten Innovations- oder Entwicklungscharakter, kommen zusätzlich Innovations- bzw. Forschungsförderungen infrage.
Die Umweltförderung im Betrieb wird über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt. Für nachhaltige Innovationsvorhaben mit Entwicklungsanteil sind FFG und – für Wiener Betriebe – die Wirtschaftsagentur Wien relevant.
Für eine Umweltförderung ist der nachweisbare ökologische Nutzen entscheidend. Antragstellende sollten die erwartete Wirkung möglichst konkret beziffern – etwa die jährliche Energieeinsparung in Kilowattstunden, die vermiedenen CO₂-Emissionen oder den Anteil erneuerbarer Energie nach der Investition. Je belastbarer diese Kennzahlen sind, desto klarer lässt sich die Förderhöhe bestimmen, die sich am Umwelteffekt orientiert. Wie bei Investitionsförderungen üblich, ist der Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen; nachträglich begonnene Investitionen sind in der Regel nicht förderfähig. Angebote, technische Datenblätter und eine kurze Beschreibung des Ist-Zustands erleichtern die Einreichung erheblich.
| Programm | Förderstelle | Zielgruppe | Förderhöhe |
|---|---|---|---|
| FFG Impact Innovation | FFG | Idee, Gründung, Startup und KMU | bis zu € 100.000 · bis zu 80 %, max. 100.000 € Zuschuss |
| Wirtschaftsagentur Wien – Innovation | Wirtschaftsagentur Wien | Startup, KMU, Wachstum und Kleinstunternehmen | bis zu € 200.000 · Zuschuss je nach Calls, häufig bis zu 200.000 € |
| Umweltförderung im Betrieb (UFI) | KPC / Kommunalkredit | KMU, Wachstum, Kleinstunternehmen und Großunternehmen | Investitionszuschuss je nach Maßnahme und Umweltnutzen |
FFG
Förderung für nicht-technische bzw. nutzerzentrierte Innovationen – auch ohne klassischen F&E-Anteil.
bis zu € 100.000 · bis zu 80 %, max. 100.000 € Zuschuss
Wirtschaftsagentur Wien
Regionale Förderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen mit Standort in Wien.
bis zu € 200.000 · Zuschuss je nach Calls, häufig bis zu 200.000 €
KPC / Kommunalkredit
Investitionsförderung für betriebliche Maßnahmen mit positivem Umwelteffekt, etwa Energieeffizienz oder erneuerbare Energie.
Investitionszuschuss je nach Maßnahme und Umweltnutzen
Mehr zu den relevanten Förderstellen und ihrem gesamten Programmangebot:
Gefördert werden Investitionen mit messbarem Umweltnutzen – etwa Energieeffizienzmaßnahmen, der Umstieg auf erneuerbare Energie oder Anlagen zur Reduktion von Emissionen. Entscheidend ist, dass der ökologische Effekt nachvollziehbar quantifiziert werden kann.
Die Höhe des Investitionszuschusses richtet sich nach Art und Umweltnutzen der Maßnahme. Je größer die nachgewiesene Einsparung bzw. der Umwelteffekt, desto höher fällt die Förderung tendenziell aus.
Nein. Reine Investitionsförderungen verlangen keinen Innovationsnachweis – es genügt der quantifizierbare Umweltnutzen. Hat das Vorhaben jedoch zusätzlich Entwicklungscharakter, lassen sich Innovations- oder Forschungsförderungen prüfen.
Die betriebliche Umweltförderung wird in Österreich über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) administriert. Der Antrag sollte vor Umsetzungsbeginn der Maßnahme gestellt werden.
Ja. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz – etwa effizientere Anlagen, Maschinen oder Gebäudetechnik – zählen zu den klassischen förderfähigen Vorhaben, sofern die Einsparung belegt werden kann.